ZUSATZ-MIETBEDINGUNGEN
HEIZGERÄTE 03/2018 |
-Stand
01-03-2018- |
-falls
nichts anderes im Angebot vereinbart- |
Anlieferungs- und Abhol-Tag zählen jeweils als volle Miet-Tage,
1 Woche = 7 Kalender-Tage, 1 Monat = 30 Kalender-Tage
Bei
Selbstabholung übernimmt der Mieter die Gefahrübertragung für die
Mietsache(n) inkl. Zubehör ab Hof, bei Anlieferung mit dem Zeitpunkt
des Lieferbeginns. Bei Verlust oder Defekt der Mietsachen erfolgt
Berechnung durch uns gem. AGB.
Das Gelände am Einsatzort muss
zum Befahren mit normalem LKW (befestigte oder asphaltierte Wege)
geeignet sein. Die Ablade-/Abholstelle muss ebenerdig, auf
befestigtem Weg ohne Erschwernis und gefahrlos für unsere
Mitarbeiter erreichbar sein. Bei
Aufbau/Abbau/Umstellung/Sonderarbeiten setzen wir ebensolche
Verhältnisse voraus.
Eventuelle Stand- und Wartezeiten, die
durch das Verschulden oder Anweisung des Mieters oder dessen
Beauftragten verursacht werden, berechnen wir mit Euro 55,00 pro
Mann und Stunde sowie mit Euro 55,00 pro LKW und Stunde.
Bei
notwendigen Wartungs- und Service-Arbeiten, die durch das
Verschulden o. Anweisung des Mieters oder dessen Beauftragten
verursacht sind, berechnen wir Fahr- bzw. Flug-Kosten,
Hotelunterbringung und Spesen je nach Aufwand. Für Überstunden-,
Nacht- und Feiertagsarbeit gelten folgende Zuschläge basierend auf
dem Basisstundensatz v. € 55,00.
Nachtzuschlag 25% |
Arbeiten
von 16 bis 7 Uhr. Während der Zeit
von 0 bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlag auf 40 %,wenn
die Arbeit vor 0 Uhr begonnen wurde. |
Sonntagszuschlag 50% |
Arbeiten an Sonntagen von 0 bis 24 Uhr. |
Feiertagszuschlag 125 % |
Arbeiten
an gesetzlichen Feiertagen, einschließlich
dem 31. Dezember ab 14 Uhr. |
Feiertagszuschlag 150 % |
Arbeiten am 1. Mai, an beiden Weihnachtsfeiertagen und dem
24. Dezember nach 14 Uhr. |
Erschwerte Montage/Demontage sowie
Extra-Arbeiten berechnen wir nach Zeit und Aufwand – Euro
zusätzlich 55,00/Std. |
HINWEIS: Heizöl-Tanks müssen vor der Abholung bzw. Rücklieferung
komplett entleert sein. Es erfolgt keine Vergütung
für
Rest-Heizöl. Die Betankung erfolgt durch den Mieter. Für
Winterbetrieb bitte Winterheizöl für Außentanks
bestellen.
Haftungsausschluss:
Wir schließen jegliche Haftung aus für Schäden, die durch
Betankung oder unsachgemäßen Umgang der bereits installierten
Heizgeräte und dem dazugehörigen Equipment wie z.B. der Tanks,
Fässer, Ölwannen, elektr. Zuleitungen, usw. entstehen. Außerdem sind
die Zulassungsbestimmungen für das Aufstellen von öl- oder
gasbetriebenen Heizgeräten durch den Auftraggeber zu beachten und
gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Die genannten Mietpreise beziehen sich immer auf eine
festgelegte Zeitspanne. Eine Änderung der Mietzeit kann ebenfalls
eine Mietpreisänderung bedeuten - Bitte Mietpreis erneut anfragen.
Zahlungs-Modus |
Generell Vorkasse. Bei Rechnungskunden: 10 Tage
nach Rechnungserhalt.
Andere Absprachen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung. |
„Geplantes Mietende“ |
in Angeboten/Mietverträgen/Zwischenrechnungen ist kein
festgelegtes Datum. Das endgültige Mietende gibt uns der Kunde
bekannt und vereinbart ggfls. den Rücktransport mit uns. |
Bei
Abholung der Geräte durch GS |
Mindestens 48 Stunden Vorlaufzeit –
Ihr Avis ist erforderlich. |
Mietverlängerung |
10
Werktage vor Ablauf der regulären Mietzeit durch
schriftliche Bestellung. |
Bei
kurzfristiger Stornierung des Auftrages berechnen wir eine
Bereitstellungs-Gebühr in Höhe von
50% des
Mietpreises. |
Eine
Zusage für die Lieferung ist von der Verfügbarkeit des notwendigen
Equipments abhängig ist und kann erst nach Eingang der Bestellung
erfolgen. Das Angebot stellt nur einen groben Rahmen der
Möglichkeiten dar. - Nach Kenntnis exakter Daten erstellen wir
gerne ein detailliertes Angebot für Ihren Anwendungsfall.
Andere Absprachen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.Sollten
Sie zusätzlich Fragen oder Wünsche
haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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